Muttermal lasern?
Die sogenannten Muttermale oder Leberflecken haben wir nur selten von Geburt. Meist entstehen sie ab dem 6. Lebensmonat und «vermehren» sich bis ins Erwachsenenalter. Die Sonneneinstrahlung beeinflusst ihre Zahl und Grösse und umso mehr Muttermale eine Person hat, umso grösser ist die Hautkrebsgefahr. Deshalb sind Sonnenschutz und eine regelmässige Hautkrebsvorsorge wichtig. Stören Muttermale ästhetisch, so kann man sie chirurgisch entfernen lassen. Lasern darf man sie nicht!
Kinder haben bei Geburt nur sehr selten Pigmentflecken. Zwischen Kindheit und Erwachsenenalter entwickeln sich unsere Muttermale oder Leberflecken – wie sie im Volksmund genannt werden – unter dem Einfluss von Sonnenstrahlung. Es ist daher wichtig, Kinder und Jugendliche effektiv vor der Sonne bzw. vor Sonnenbränden zu schützen, wobei jede Rötung bereits einen Sonnenbrand bedeutet.
Der richtige Umgang mit der Sonnencreme muss hierfür gelernt werden. Dies sollte Kindern frühzeitig beigebracht werden, damit sie es lernen wie das Zähneputzen. Das ist die beste Gesundheitsvorsorge.
Abgesehen davon, dass Muttermale sich auch bösartig verändern können, so stören Sie häufig auch ästhetisch. Die einzig korrekte und sinnvolle Methode der Entfernung ist die Exzision/das Herausschneiden. Das klingt vielleicht für so manchen erschreckend, es handelt sich aber um einen schnellen und sehr schmerzarmen Eingriff, der in Praxen ambulant durchgeführt wird.
Das neue Lasergesetz NISSG verbietet ab 1.6.2019 ganz offiziell die Entfernung von Muttermalen mit dem Laser, da bei dieser Methode weder der Befund genau festgestellt werden kann, noch ob der Fleck denn auch vollständig entfernt wurde. Dies sollte aber der Fall sein, denn ansonsten «wachsen die Flecken nach».
Eine Laserentfernung eines Muttermales mag also elegant und praktisch klingen, ist aber eine ungenaue und unsichere Methode. Sollten Sie Muttermale nach dieser Methode entfernt bekommen haben, so suchen Sie bitte einen Hautarzt auf und lassen Sie die verbleibenden Reste kontrollieren und ggf. entfernen.